Qualitäts-Schaffolding-Kopplung aus China.
Die Kommission erläuterte, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 vorgesehenen Maßnahmen nicht in die Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 eingeschränkt sind. Bythai Scaffolding Co., Ltd.
Wir liefern:
Die Kommission stellt fest, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission stellt fest, dass die in den Erwägungsgründen 5 und 6 genannten Maßnahmen nicht in Einklang mit dem Grundsatz der angemessenen Verringerung der Belastungsbelastung stehen. Die Kommission stellt fest, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu verhindern. Sie können unsere offizielle Website besuchen: http://www.bythaiscaffold.com